Professioneller Musikunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  Professioneller Musikunterrichtfür Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Schulordnung der Musikschule Morsbach e.V.

  1. Schulordnung der Musikschule Morsbach e.V.

gültig ab 1.2.2006, zuletzt geändert am 10.06. 2022

1. Aufgabe:

Die Musikschule Morsbach e.V. verfolgt ausschließlich den Zweck, Kinder und Jugendliche an die

Musik heranzuführen, besondere Begabungen zu erkennen, individuell und in Gemeinschaften durch einen angemessenen Musikunterricht zu fördern. Der Unterricht soll durch entsprechend geschulte Musikpädagogen durchgeführt werden.

 

  1. Im Rahmen dieser Aufgabe schließt die Musikschule Morsbach e.V. mit dem Erziehungsberechtigen

(bei Volljährigkeit dem Schüler/der Schülerin) Unterrichtsverträge ab (Privatanmeldung). Bei gleichzeitiger Anmeldung über einen der Mitgliedsvereine erhalten die Schüler einen Rabatt (Vereinsanmeldung, siehe Formblatt Vereinsanmeldung). In diesem Fall werden die Schüler während der Ausbildung in den Musikverein integriert.

1.2 Vereinstypische Instrumente werden soweit als möglich von den Mitgliedsvereinen gegen eine entsprechende Leihgebühr gestellt. Informationen erhalten Sie bei den einzelnen Mitgliedsvereinen.

1.3 Die musikalische Aus- und Weiterbildung soll auch Erwachsenen zugänglich sein.

                                                          

 

2. Die Ausbildung erfolgt in folgenden Stufen:

2.1          1. Stufe: Musikalische Früherziehung

Die Musikalische Früherziehung (MFE) ist eine elementare Früherziehung im Allgemeinen für 4 bis 6 jährige Kinder. Hier sollen bei den Kindern in Gruppen zu 6 - 10 Schülerinnen und Schülern durch Spiel, mit der Stimme, elementaren Instrumenten (Orff - Instrumente) und Rhythmik (Bewegung) die musischen Fähigkeiten geweckt und entwickelt werden. Maßgeblich ist der „Lehrplan Musikalische Früherziehung“ der Musikschule Morsbach.

2.2          2. Stufe: Blockflötenunterricht in den Grundschulen

I. Jahr - Musikalische Grundausbildung (MGA I) für Grundschulkinder ab dem 1. Schuljahr:

In den Kursen soll anhand der Blockflöte das Verständnis für Musik erarbeitet werden. Mit der Blockflöte vertiefen die Kinder ihre Notenkenntnisse, machen weitere Erfahrungen in Rhythmus und elementarer Musiklehre. Sie erlernen das Spiel in der Gruppe und im Solospiel. Dies fördert den sozialen Umgang und die individuelle Entwicklung des Kindes.

Unterricht findet wöchentlich in Gruppen von 5 bis ca. 10 Kindern statt. In diesem ersten Jahr können Kinder teilnehmen, die ganz neu an den Umgang mit Musik herangeführt werden sollen und solche, die bereits Erfahrung aus der Musikalischen Früherziehung (MFE) mitbringen. Maßgeblich ist der „Lehrplan Blockflöte“ der Musikschule Morsbach. Der Kurs ist auf 2 Jahre ausgelegt.

II. Jahr - Musikalische Grundausbildung (MGA II) für Grundschulkinder ab dem 2. Schuljahr:

Dieser Unterricht setzt die elementare Musikerziehung (MFE und MGA I) fort. Er findet wöchentlich in Gruppen von 5 bis ca. 10 Kindern statt. Der Kurs soll die Voraussetzungen für einen evtl. folgenden Instrumentalunterricht schaffen. Am Ende der 2-jährigen Ausbildungszeit erhalten die Kinder die Möglichkeit, weitere Instrumente kennen zu lernen und können nach Absprache mit den Lehrkräften den anderen Instrumentalunterricht besuchen.

2.3          Theoretischer Unterricht               

Der theoretische Unterricht ist in der Regel im Instrumentalunterricht integriert. Bei Bedarf kann  gesonderter Theorieunterricht in Gruppen angeboten werden, der Kenntnisse vermittelt, die zusätzlich zum Hauptfachunterricht die Ausbildung im Bereich Rhythmik, Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung unterstützen und abrunden.

2.4          Instrumentalunterricht - Instrumentales Zusammenspiel

Am Instrumentalunterricht können Musikschülerinnen und -schüler teilnehmen, die ganz neu an ein Instrument herangeführt werden sollen und solche, die bereits Erfahrungen aus den anderen Kursen (MFE; MGA I, II) mitbringen. Die Musikschülerinnen und -schüler erhalten in diesem Ausbildungsbereich im Wesentlichen Einzelunterricht, auf Wunsch und nach den Möglichkeiten der Musikschule auch Gruppenunterricht.

Nach erfolgreicher Grundausbildung am Instrument sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zusätzlich zum Hauptfachunterricht in einem Ensemble musizieren, um das gemeinsame Musizieren zu üben.

 

3. Unterrichtszeiten und –ort

Das Schuljahr der Musikschule Morsbach e.V. ist in zwei Semester unterteilt. Semesterbeginn ist der

1. Februar und der 1. August. Die Feiertags- und Ferienregelung gilt entsprechend den allgemeinen Schulen in Nordrhein-Westfalen. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Die Teilnahme an den Unterrichtsstunden ist Pflicht.

Sollten Schülerinnen und Schüler verhindert sein, den Unterricht pünktlich zu besuchen, ist die Lehrkraft rechtzeitig zu benachrichtigen. Dieses entbindet jedoch nicht vom Unterrichtsentgelt. In besonderen Fällen (z.B. bei langer Krankheit) ist mit den Verantwortlichen der Musikschule Morsbach e.V. eine besondere Lösung zu suchen (z.B. Beurlaubung).

Fällt der Unterricht aus schulischen Gründen aus, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt.  Besteht seitens der Musikschule Morsbach e.V. keine Möglichkeit, ausgefallene Unterrichtsstunden nachzuholen, haben die Erziehungsberechtigen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Unterrichtsentgeltes soweit mehr als eine Unterrichtsstunde im Monat ausfällt. Dies gilt nicht, wenn der Musikschulunterricht aufgrund von Veranstaltungen der allgemeinbildenden Schulen nicht stattfinden kann.

Der Unterricht findet in der Regel in Räumen der allgemeinbildenden Schulen in Morsbach statt.

Die in den Unterrichtsstätten geltenden Hausordnungen gelten auch für den Musikunterricht.

 

4. Verschiedenes        

4.1. Alle Unterrichtsformen des Distanzlernens (z.B. Onlineunterricht, Videotutorials, Telefonunterricht, Selbstlernmaterialien) werden als gleichwertiger gebührenpflichtiger Ersatz für den Präsenzunterricht anerkannt und durchgeführt, wenn dieser nicht möglich ist.

4.2. Das für den Unterricht notwendige Notenmaterial sowie weitere Lehr- und Lernmittel sind nach Absprache mit den Lehrkräften vom Schüler / von der Schülerin bzw. dessen / deren Eltern eigenverantwortlich anzuschaffen und zum Unterricht mitzubringen. Das Notenmaterial ist somit Eigentum des Schülers / der Schülerin bzw. seiner / ihrer Erziehungsberechtigten, die auch bei Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften haftbar sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Noten strafbar ist.

4.3. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Dies gilt auch für Kurse, die im direkten Anschluss des Unterrichts von allgemeinbildenden Schulen stattfinden.

4.4. Vernachlässigung des Unterrichts, mangelhafte Leistungen, ungebührliches Verhalten des Schülers / der Schülerin, Nichtzahlen der Kursgebühren, berechtigen die Musikschule Morsbach e.V. nach vorheriger schriftlicher Mahnung, den Schüler / die Schülerin vom Unterricht an der Musikschule auszuschließen. Bei Ausschluss eines Schülers / einer Schülerin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.

4.5. Um den Ausbildungsstand zu erkennen, wird jeweils ein Klassenvorspiel aller Schüler pro Jahr  empfohlen. Darüber hinaus sollten Eltern zum Wohle ihrer Kinder den Kontakt zur Musikschule Morsbach e.V. pflegen.

4.6. Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit sind die Teilnehmenden bzw. ihre Erziehungsberechtigten einverstanden, dass Bild- und Tonmaterial durch die Musikschule erstellt und veröffentlicht wird (z.B. für Werbezwecke). Die Rechte verbleiben bei der Musikschul

 

5. A. Anmeldung/Abmeldung

(gilt für Verträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden)

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular über die Musikschulleitung: Musikschule, Dr. Dirk van Betteray, Bahnhofstr.2, 51597 Morsbach. Die ersten 3 Monate dienen als Probezeit. Abmeldungen sind während dieser Zeit monatlich möglich.

Danach können Schülerinnen und Schüler nur noch zum Semesterende abgemeldet werden. Kündigungsfrist hierfür ist der 10. Januar bzw. der 10. Juli. Für einen rechtzeitigen Eingang in der Musikschule ist der Zahlungspflichtige verantwortlich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist erst mit Eingang der Kündigungsbestätigung beim Zahlungspflichtigen wirksam, die unmittelbar nach Kündigungseingang von der Musikschule versandt wird. Die Kündigungsbestätigung ist vom Zahlungspflichtigen bei der Musikschule nachzufragen, wenn sie nicht binnen 14 Tagen nach Absenden der Kündigung eingegangen ist.

 

5. B. Anmeldung/Abmeldung

(gilt für Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden)

5.1. Anmeldungen bedürfen der Schriftform, zur Wirksamkeit einer Kündigung genügt die Textform. Empfohlen wird auch hier die Schriftform, um Missbrauch auszuschließen. Anmeldungen und Kündigungen sind an die Musikschulleitung zu richten (Musikschule, Dr. Dirk van Betteray, Bahnhofstr.2, 51597 Morsbach).  

5.2. Der Unterrichtsvertrag endet mit Ablauf des Schuljahres (31.07.), sofern sich die Vertragsparteien nicht vorher auf eine Verlängerung verständigen (Textform genügt).

5.3. Wird der Unterrichtsvertrag stillschweigend fortgesetzt, ist er beiderseits kündbar mit Monatsfrist zum Ende des Unterrichtsjahres (Eingang der Kündigung bis zum 30.06.; Wirksamkeit zum 31.07.).

5.4. Nach zweijähriger stillschweigender Verlängerung ist der Unterrichtsvertrag beiderseits jederzeit mit Monatsfrist kündbar.

5.5. Es besteht die Möglichkeit, den Unterrichtsvertrag beiderseits vorzeitig mit Monatsfrist zum Ende des Unterrichtshalbjahres (bis 31.12. zum 31.01.) zu kündigen.

5.6. Jede Vertragspartei kann den Unterricht aus wichtigem Grund kündigen (§626 BGB). Diese Kündigung ist der anderen Vertragspartei innerhalb von 2 Wochen nach dem Ereignis zu erklären, auf das die Kündigung gestützt wird. Diese außerordentliche Kündigung ist zu begründen.

 

 

6. Mitgliedsvereine der Musikschule Morsbach e.V.

Die Musikvereine „Klangwerk Morsbach", „Musikzug Wendershagen der Freiwilligen Feuerwehr Morsbach", „Concordia Friesenhagen" und der „Musikverein Lichtenberg“ bilden ihre Nachwuchsmusikerinnen und -musiker gemeinsam in der von ihnen gegründeten „Musikschule Morsbach e.V." aus. Kinder und Jugendliche, die Angebote der Musikschule nutzen möchten, können dies über eine Anmeldung in den o.g. Vereinen oder aber auch unabhängig von diesen tun. Erfolgt die Anmeldung über einen Mitgliedsverein, verpflichten sich die Jugendlichen nach Abschluss der Ausbildung wieder in diesen Verein zurückzukehren.

 

Die aktuellen Ansprechpartner der Musikvereine finden Sie im Internet unter www.musikschulemorsbach.de. Oder fragen Sie in der Geschäftsstelle der Musikschule nach:

Musikschule Morsbach e.V., Tel.: 02294-9997020, Email: musikschule@morsbach.de.

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Die aktuellen Ansprechpartner der Musikvereine finden Sie hier

Kontakt

Musikschule Morsbach e.V.

 

Postanschrift:

Bahnhofstraße 2 (Rathaus)

51597 Morsbach

 

Besucheranschrift:

Kulturbahnhof Morsbach

Bahnhofstr. 40

 

Tel.: 02294-9997020

 

Mail: musikschule@

morsbach.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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