Professioneller Musikunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  Professioneller Musikunterrichtfür Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Gebührenordnung der Musikschule Morsbach e.V.

Gebührenordnung - gültig ab 01. Februar 2020

Unsere Gebühren können anteilig über das sogenannte "Bildungspaket" (Leistung für Bildung und Teilhabe) finanziert werden.

Art des Unterrichtes

Monatsgebühr

Allgemein         rabattiert[1]                 

Grundausbildung        

Dauer der Kurseinheiten: 45 min.

z. Zt. in Kooperation mit dem Johanniter- Familienzentrum Morsbach kostenfrei für die Teilnehmenden

 

Eltern-Kind-Gruppe (ab 1 ½ Jahre)

Mindestteilnehmerzahl: 6    

23,20 €

 

23,20 €

 

 

 

 

Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre)

Mindestteilnehmerzahl: 6 / Kursdauer: 2 Jahre

z. Zt. als Modellprojekt für Vorschulkinder in allen

Morsbacher KITAs kostenfrei für die Teilnehmenden

23,20 €

 

 

 

 

23,20 €

 

 

 

Blockflöte (ab 6 Jahre)      

Mindestteilnehmerzahl: 5 / Kursdauer: 2 Jahre

26,00 €

 

24,10 €

 

 

 

 

Instrumentalunterricht

 

 

Einzelunterricht (45 min.)           

82,60 €

 

76,30 €

 

 

 

 

Einzelunterricht (30 min.)           

57,50 €

 

53,20 €

 

Gruppenunterricht 2-er Gruppe     (45 min.)

47,00 €

43,40 €

Gruppenunterricht 3-er Gruppe     (45 min.)

40,30 €

 

37,20 €

 

Gruppenunterricht  4-er Gruppe     (45 min.)

32,00 €

29,40 €

Gruppenunterricht ab 5 Teilnehmenden

26,00 € 24,10 €
 

[1] Möglich für Holz- und Blechblasinstrumente, Schlagzeug und Blockflöte für fördernde Mitglieder der Mitgliedsmusikvereine

Probestunde

Wir bieten eine kostenlose Probestunde an.

 

Gutschein

Wir bieten einen Gutschein für drei Schnupperstunden (à 45 min.) zum Preis von 65€ an.  Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

 

Geschwisterermäßigung

Bei der Teilnahme mehrerer Geschwister  am Unterricht der Musikschule gelten folgende Ermäßigungen:

bei 2 Geschwistern:  5%         je Kind   bei 3 Geschwistern: 12%    je Kind

ab 4 Geschwistern: 20%        je Kind      Erwachsene Familienmitglieder erhalten keine Ermäßigung.

 

Ensembles                          

Für die Ensembles wird keine Gebühr bei Kindern und Jugendlichen erhoben. Erwachsene, die an einem Ensemble der Musikschule Morsbach e.V. teilnehmen, zahlen 10€/Monat an die Musikschule.

 

Schulchöre

Für Kinder, die ein weiteres Fach an der Musikschule Morsbach belegen, ist die Teilnahme am Schulchor gebührenfrei. Alle anderen Kinder zahlen eine Pauschale von 21€ pro Semester (3,50€ pro Monat).

 

Erwachsenenzuschlag

Erwachsene (ab einem Alter von 21 Jahren) zahlen einen Zuschlag von 10% auf alle Gebühren. Studenten (bis 25 Jahre) erhalten den Erwachsenenzuschlag gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung rückwirkend erstattet.

 

Erläuterungen zum Unterricht und zu  den Gebühren

  • Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich Monatsgebühren und beziehen sich auf ein Semester (01.08. bis 31.01. bzw. 01.02. bis 31.07.).
  • Die Gebühren sind monatlich zu zahlen. Sie gelten nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat..
  • Ohne SEPA-Lastschriftmandat erhöhen sich die Gebühren um 2€/Monat/Schüler/-in.
  • Durch die Anmeldung kommt ein Unterrichtsvertrag mit der Musikschule zustande, ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht..

 

Kündigungsfristen

  • Das Schuljahr der Musikschule ist in zwei Semester unterteilt. Semesterbeginn sind der 01.08. und der 01.02. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Abmeldungen sind während dieser Zeit monatlich möglich. Nach der Probezeit sind Abmeldungen nur noch zum Semesterende möglich. Die Kündigungsfristen hierfür sind der 10. Juli bzw. der 10. Januar. Für einen rechtzeitigen Eingang in der Musikschule ist der Zahlungspflichtige verantwortlich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist erst mit Eingang der Kündigungsbestätigung beim Zahlungspflichtigen wirksam, die unmittelbar nach Kündigungseingang von der Musikschule versandt wird. Die Kündigungsbestätigung ist vom Zahlungspflichtigen bei der Musikschule nachzufragen, wenn sie nicht binnen 14 Tagen nach Absenden der Kündigung eingegangen ist.
  • Alle Kurse (auch Blockflöte und Musikalische Früherziehung) müssen schriftlich bei der Musikschule gekündigt werden. Das gilt nicht für das Modellprojekt "Musikalische Früherziehung für Vorschulkinder". Dieses ist von vorneherein befristet angelegt und muss nicht gekündigt werden

Kontakt

Musikschule Morsbach e.V.

 

Postanschrift:

Bahnhofstraße 2 (Rathaus)

51597 Morsbach

 

Besucheranschrift:

Kulturbahnhof Morsbach

Bahnhofstr. 40

 

Tel.: 02294-9997020

 

Mail: musikschule@

morsbach.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Musikschule Morsbach e.V., Fon: 02294-9997020, Mail: musikschule@morsbach.de