Gebührenordnung der Musikschule Morsbach e.V.
Gebührenordnung
Gebühren ab 01. August 2011
Art des Unterrichtes | Monatsgebühr bei Anmeldung über Mitgliedsverein privat | |
Grundausbildung Dauer der Kurseinheiten: 45 min. |
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Eltern-Kind-Gruppe (ab 1 ½ Jahre) Mindestteilnehmerzahl: 6 | 21,00 € | 22,70 € |
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Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre) Mindestteilnehmerzahl: 6 / Kursdauer: 2 Jahre | 21,00 € | 22,70 € |
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Blockflöte (ab 6 Jahre) Mindestteilnehmerzahl: 5 / Kursdauer: 2 Jahre | 23,60 € | 25,50€ |
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Instrumentalunterricht |
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Einzelunterricht (45 min.) | 69,80 € | 75,50 € |
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Einzelunterricht (30 min.) | 48,60 € | 52,50 € |
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Gruppenunterricht 2-er Gruppe (45 min.) | 41,60 € | 45,00 € |
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Gruppenunterricht ab 3-er Gruppe (45 min.) | 36,50 € | 39,50 € |
Ensembles
Für die Ensembles wird keine Gebühr bei Kindern und Jugendlichen erhoben. Erwachsene, die an einem Ensemble der Musikschule Morsbach e.V. teilnehmen, zahlen 10€/Monat an die Musikschule.
Geschwisterermäßigung
Bei der Teilnahme mehrerer Geschwister am Unterricht der Musikschule gelten folgende Ermäßigungen:
bei 2 Geschwistern: 5% je Kind bei 3 Geschwistern: 12% je Kind
ab 4 Geschwistern: 20% je Kind
Erwachsene Familienmitglieder erhalten keine Errmäßigung.
Erwachsenenzuschlag
Erwachsene (ab einem Alter von 21 Jahren) zahlen einen Zuschlag von 10% auf alle Gebühren.Studenten (bis 25 Jahre) erhalten den Erwachsenenzuschlag gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung rückwirkend erstattet.Erläuterungen zum Unterricht und zu den Gebühren
· Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich Monatsgebühren und beziehen sich auf ein Semester (01.08. bis 31.01. bzw. 01.02. bis 31.07.).
· Die Gebühren sind monatlich zu zahlen. Sie gelten nur in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung.
· Ohne Einzugsermächtigung erhöhen sich die Gebühren um 2€/Monat/Schüler.
· Die Gebühren werden grundsätzlich zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Monat eingezogen.
· Durch die Anmeldung kommt ein Unterrichtsvertrag mit der Musikschule zustande, ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht..
Kündigungsfristen
· Das Schuljahr der Musikschule ist in zwei Semester unterteilt. Semesterbeginn sind der 01.08. und der 01.02. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Abmeldungen sind während dieser Zeit monatlich möglich. Nach der Probezeit sind Abmeldungen nur noch zum Semesterende möglich. Die Kündigungsfristen hierfür sind der 10. Juli bzw. der 10. Januar (Eingang in der Musikschule).Die Kündigung bedarf der schriftlichen Briefform (kein Fax, keine Email).
· Alle Kurse (auch Blockflöte und Musikalische Früherziehung) müssen schriftlich bei der Musikschule gekündigt werden.