Musikschule Morsbach e.V.

Gebührenordnung der Musikschule Morsbach e.V.



Gebührenordnung

 

 

Gebühren ab 01. August 2011

Art des Unterrichtes

Monatsgebühr bei Anmeldung

 über Mitgliedsverein       privat

Grundausbildung       

Dauer der Kurseinheiten: 45 min.

 

 

Eltern-Kind-Gruppe (ab 1 ½ Jahre)

Mindestteilnehmerzahl: 6     

21,00 €

22,70 €

 

 

 

Musikalische Früherziehung

(ab 4 Jahre)

Mindestteilnehmerzahl: 6 /

Kursdauer: 2 Jahre

21,00 €

22,70 €

 

 

 

Blockflöte (ab 6 Jahre)    

Mindestteilnehmerzahl: 5 /

Kursdauer: 2 Jahre

23,60 €

25,50€

 

 

 

Instrumentalunterricht

 

 

Einzelunterricht (45 min.)         

69,80 €

75,50 €

 

 

 

Einzelunterricht (30 min.)         

48,60 €

52,50 €

 

 

 

Gruppenunterricht 2-er Gruppe  

(45 min.)

41,60 €

45,00 €

 

 

 

Gruppenunterricht ab 3-er Gruppe

(45 min.)

36,50 €

39,50 €


Ensembles                 

Für die Ensembles wird keine Gebühr bei Kindern und Jugendlichen erhoben. Erwachsene, die an einem Ensemble der Musikschule Morsbach e.V. teilnehmen, zahlen 10€/Monat an die Musikschule.

Geschwisterermäßigung

Bei der Teilnahme mehrerer Geschwister  am Unterricht der Musikschule gelten folgende Ermäßigungen:

bei 2 Geschwistern:  5%   je Kind          bei 3 Geschwistern: 12%    je Kind

ab 4 Geschwistern: 20%   je Kind     

Erwachsene Familienmitglieder erhalten keine Errmäßigung.

Erwachsenenzuschlag

Erwachsene (ab einem Alter von 21 Jahren) zahlen einen Zuschlag von 10% auf alle Gebühren.Studenten (bis 25 Jahre) erhalten den Erwachsenenzuschlag gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung rückwirkend erstattet.



Erläuterungen zum Unterricht und zu  den Gebühren

·          Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich Monatsgebühren und beziehen sich auf ein Semester (01.08. bis 31.01. bzw. 01.02. bis 31.07.).

·          Die Gebühren sind monatlich zu zahlen. Sie gelten nur in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung.

·          Ohne Einzugsermächtigung erhöhen sich die Gebühren um 2€/Monat/Schüler.

·          Die Gebühren werden grundsätzlich zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Monat eingezogen.

·          Durch die Anmeldung kommt ein Unterrichtsvertrag mit der Musikschule zustande, ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht..

Kündigungsfristen

·          Das Schuljahr der Musikschule ist in zwei Semester unterteilt. Semesterbeginn sind der 01.08. und der 01.02. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Abmeldungen sind während dieser Zeit monatlich möglich. Nach der Probezeit sind Abmeldungen nur noch zum Semesterende möglich. Die Kündigungsfristen hierfür sind der 10. Juli bzw. der 10. Januar (Eingang in der Musikschule).Die Kündigung bedarf der schriftlichen Briefform (kein Fax, keine Email).

·          Alle Kurse (auch Blockflöte und Musikalische Früherziehung) müssen schriftlich bei der Musikschule gekündigt werden.