Schulordnung der Musikschule Morsbach e.V.
1. Aufgabe:
Die Musikschule Morsbach e.V. verfolgt ausschließlich den Zweck, Kinder und Jugendliche an die
Musik heranzuführen, besondere Begabungen zu erkennen, individuell und in Gemeinschaften durch einen angemessenen Musikunterricht zu fördern. Der Unterricht soll durch entsprechend geschulte Musikpädagogen durchgeführt werden.
1.1Im Rahmen dieser Aufgabe schließt die Musikschule Morsbach e.V. mit dem Erziehungsberechtigen Unterrichtsverträge ab (Privatanmeldung). Bei gleichzeitiger Anmeldung über einen der Mitgliedsvereine erhalten die Schüler einen Rabatt (Vereinsanmeldung, siehe Formblatt Vereinsanmeldung). In diesem Fall werden die Schüler während der Ausbildung in den Musikverein integriert.
1.2Vereinstypische Instrumente werden soweit als möglich von den Mitgliedsvereinen gegen eine entsprechende Leihgebühr gestellt. Informationen erhalten Sie bei den einzelnen Mitgliedsvereinen.
1.3 Bei Bedarf können Kinder in einem Kinderchor zusammengefasst werden. Ziel ist es je nach Neigung, die Kinder an den Chorgesang heranzuführen oder den Instrumentalunterricht zu ergänzen.
1.4Die musikalische Aus- und Weiterbildung sollte auch Erwachsenen zugänglich sein. Über entsprechende Anträge befindet der Vorstand.
2. Die Ausbildung erfolgt in folgenden Stufen:
2.1 1. Stufe: Musikalische Früherziehung
Die Musikalische Früherziehung (MFE) ist eine elementare Früherziehung im Allgemeinen für 4 bis 6 jährige Kinder. Hier sollen bei den Kindern in Gruppen zu 6 - 10 Schülern durch Spiel, mit der Stimme, elementaren Instrumenten (Orff - Instrumente) und Rhythmik (Bewegung) die musischen Fähigkeiten geweckt und entwickelt werden. Maßgeblich ist der „Lehrplan Musikalische Früherziehung“ der Musikschule Morsbach. Der Kurs ist auf 2 Jahre ausgelegt.
2.2 2. Stufe: Blockflötenunterricht in den Grundschulen
I. Jahr - Musikalische Grundausbildung (MGA I ) für Grundschulkinder im 1. Schuljahr:
In den Kursen soll anhand der Blockflöte das Verständnis für Musik erarbeitet werden. Mit der Blockflöte vertiefen die Kinder ihre Notenkenntnisse, machen weitere Erfahrungen in Rhythmus und elementarer Musiklehre. Sie erlernen das Spiel in der Gruppe und im Solospiel. Dies fördert den sozialen Umgang und die individuelle Entwicklung des Kindes.
Unterricht findet wöchentlich in kleinen Gruppen von ca. 10 Schülern statt. In diesem ersten Jahr können Kinder teilnehmen, die ganz neu an den Umgang mit Musik herangeführt werden sollen und solche, die bereits Erfahrung aus der Musikalischen Früherziehung (MFE) mitbringen. Maßgeblich ist der „Lehrplan Blockflöte“ der Musikschule Morsbach. Der Kurs ist auf 2 Jahre ausgelegt.
II. Jahr - Musikalische Grundausbildung (MGA II ) für Grundschulkinder im 2. Schuljahr:
Dieser Unterricht setzt die elementare Musikerziehung (MFE und MGA I) fort. Er findet wöchentlich in kleinen Gruppen von 10 Schülern statt, die leistungsgemäß eingeteilt werden. Der Kurs soll die Voraussetzungen für einen evtl. folgenden Instrumentalunterricht schaffen. Am Ende der 2-jährigen Ausbildungszeit erhalten die Kinder die Möglichkeit, weitere Instrumente bei Vorspielnachmittagen kennen zu lernen. Natürlich können sie auch nach Absprache mit den Fachlehrern den anderen Instrumentalunterricht besuchen.
2.3 Theoretischer Unterricht
Im theoretischen Unterricht werden in Gruppen bis zu 25 Schülern die Kenntnisse vermittelt, die zusätzlich zum Fachunterricht die Ausbildung im Bereich Rhythmik, Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung unterstützen und abrunden.
2.4 Instrumentalunterricht - Instrumentales Zusammenspiel
Am Instrumentalunterricht können Musikschüler ab ca. 8-9 Jahren teilnehmen, die ganz neu an ein Instrument herangeführt werden sollen und solche, die bereits Erfahrungen aus den anderen Kursen (MFE; MGA I, II) mitbringen. Die Musikschüler erhalten in diesem Ausbildungsbereich im Wesentlichen Einzelunterricht, auf Wunsch auch Gruppenunterricht.
Nach erfolgreicher Grundausbildung am Instrument werden die Schüler zusätzlich zum Instrumentalunterricht in einem Schulorchester oder kleinen und großen Ensembles zusammengefasst, um das gemeinsame Musizieren zu üben. Das Schulorchester trifft sich zweimal pro Jahr (Teilnahmepflicht über 2 Jahre) und arbeitet in 2 Schwierigkeitsgraden. Jeder Schwierigkeitsgrad schließt mit einer Prüfung ab. Nach der 2. Prüfung wird die Übernahme in das Vereinsorchester nach Absprache mit dem Fachlehrer empfohlen.
3. Unterrichtszeiten und –ort
Das Schuljahr der Musikschule Morsbach e.V. ist in zwei Semester unterteilt. Semesterbeginn ist der
1. Februar und der 1. August. Die Feiertags- und Ferienregelung gilt entsprechend den allgemeinen Schulen in Nordrhein-Westfalen. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Die Teilnahme an den Unterrichtsstunden ist Pflicht.
Sollten Schüler verhindert sein, den Unterricht pünktlich zu besuchen, ist die Lehrkraft rechtzeitig zu benachrichtigen. Dieses entbindet jedoch nicht vom Unterrichtsentgelt. In besonderen Fällen (z.B. bei langer Krankheit) ist mit den Verantwortlichen der Musikschule Morsbach e.V. eine besondere Lösung zu suchen (z.B. Beurlaubung).
Fällt der Unterricht aus schulischen Gründen aus, so wird er nach Möglichkeit nachgeholt. Besteht seitens der Musikschule Morsbach e.V. keine Möglichkeit, ausgefallene Unterrichtsstunden nachzuholen, haben die Erziehungsberechtigen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Unterrichtsentgeltes soweit mehr als eine Unterrichtsstunde im Monat ausfällt.
Der Unterricht findet in der Regel in Räumen der allgemeinbildenden Schulen in Morsbach statt.
Die in den Unterrichtsstätten geltenden Hausordnungen gelten auch für den Musikunterricht.
4. Verschiedenes
Lehr- und Lernmittel sind in der Regel von den Eltern anzuschaffen; jedoch erst nach Absprache mit den Lehrkräften.
Vernachlässigung des Unterrichts, mangelhafte Leistungen, ungebührliches Verhalten des Schülers, Nichtzahlen der Kursgebühren, berechtigen die Musikschule Morsbach e.V. nach vorheriger schriftlicher Mahnung den Schüler von der Musikschule auszuschließen. Bei Ausschluss eines Schülers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.
Um den Ausbildungsstand zu erkennen, wird jeweils ein Klassenvorspiel aller Schüler pro Jahr empfohlen. Darüber hinaus sollten Eltern zum Wohle ihrer Kinder den Kontakt zur Musikschule Morsbach e.V. pflegen.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit sind die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten einverstanden, dass Bild- und Tonmaterial durch die Musikschule erstellt und veröffentlicht wird (z.B. für Werbezwecke). Die Rechte verbleiben bei der Musikschule.
5. Anmeldung/Abmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular über die Musikschulleitung: Musikschule, Dr. Dirk van Betteray, Gemeinde Morsbach, Büro EG 010, Bahnhofstr.2, 51597 Morsbach.
Die ersten 3 Monate dienen als Probezeit. Abmeldungen sind während dieser Zeit monatlich möglich. Danach können Schüler nur noch zum Semesterende abgemeldet werden. Kündigungsfrist hierfür ist der 10. Januar bzw. der 10. Juli. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form (Briefform, kein Fax, keine Email).
1. Mitgliedsvereine der Musikschule Morsbach e.V.
Die Musikvereine „Musikkreis Holpe", „Oberbergische Musikanten Volperhausen", „Musikzug Wendershagen der Freiwilligen Feuerwehr Morsbach", „Concordia Friesenhagen" und der „Musikverein Lichtenberg“ bilden ihre Nachwuchsmusiker gemeinsam in der von ihnen gegründeten „Musikschule Morsbach e.V." aus. Kinder und Jugendliche, die Angebote der Musikschule nutzen möchten, können dies über eine Anmeldung in den o.g. Vereinen oder aber auch unabhängig von diesen tun. Erfolgt die Anmeldung über einen Mitgliedsverein, verpflichten sich die Jugendlichen nach Abschluss der Ausbildung wieder in diesen Verein zurückzukehren.
Guido Leidig, Zum Wiesenfeld 10, 51597 Morsbach, 02294-7212
Oberbergische Musikanten Volperhausen
Frank Reuber, Am Taubenfeld 6, 51597 Morsbach, 02294- 99 23 55
Musikzug Wendershagen der Freiwilligen Feuerwehr Morsbach
Richard Klein, Zur Linde 26, 51597 Morsbach, 02294-6866
Musikverein Lichtenberg
Dominic Schneider, Mozartstraße 17, 51507 Morsbach
Musikverein „Concordia" Friesenhagen
Claudia Wentz, Mausbacher Strasse 35, 57258 Freudenberg